Aktuelle Informationen
Schließung der Kindertageseinrichtungen bis 17.01.2021 – eine Notbetreuung wird angeboten
Liebe Eltern und Personensorgeberechtigten,
die Kindertageseinrichtungen und Grundschulen in BW werden bis einschließlich 17.01.2021 grundsätzlich geschlossen.
Über eine Öffnung ab 18.01.2021 wird die Landesregierung in der Woche ab 11.01.2021 entscheiden.
Für Kindergarten Kinder, deren Eltern an ihrem Arbeitsplatz unabkömmlich sind, wird es eine Notbetreuung geben, die vom Träger/den Einrichtungen organisiert wird. Die Kinder sollen in dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. Die Schließung erfolgt bundesweit.
In die Notbetreuung können Kinder aufgenommen werden,
- bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten (dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleicher-maßen) oder
- ein Studium/eine Schule besuchen und die Abschlussprüfung im Jahr 2021 anstreben
- wenn das Kindeswohl es erfordert oder andere schwerwiegende Gründe vorliegen
Der Betreuungsbedarf wird jeweils von der Einrichtungsleitung abgefragt.
Ausgeschlossen von der Teilnahme an der Notbetreuung sind Kinder,
- die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 10 Tage vergangen sind bzw. die zuständigen Behörden nicht anderes anordnen, oder
- die sich innerhalb der vorausgegangenen 10 Tage in einem vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben, oder
- die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen (§ 6 Corona-VO-Kita in der ab 08.12.2020 gültigen Fassung).
Es besteht kein Anspruch auf Notbetreuung an den geplanten Schließtagen sowie an Sonn- und Feiertagen, wie auch am Wochenende.
Für die Notbetreuung kann es aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus betrieblichen Gründen (z.B. Personalmangel) zu Einschränkungen kommen.
Wir können derzeit keine Aussage darüber machen, wie es sich mit den Elternbeiträgen während der erneuten Schließung verhält. Dieses Thema wird mit den kommunalen Trägern im Laufe des Januar 2021 beraten. Auf Anraten des Städte- und Gemeindebundes und nach Rücksprache mit den Kommunen, wurden die Elternbeiträge für Januar 2021 zunächst wie üblich erhoben.
Es ist sehr bedauerlich, dass wir auch nach den Weihnachtsferien die Einschränkungen im Betrieb der Einrichtungen noch aufrechterhalten müssen. Die Pandemie belastet die Eltern und Kinder, die Leitungen der Einrichtungen und nicht zuletzt das pädagogische Personal weiterhin in großem Ausmaß. Dessen sind wir uns sehr bewusst.
Wir wünschen Ihnen und ihren Familien ein frohes und gesundes neues Jahr verbunden mit der großen Hoffnung, dass wir in unseren Kindertageseinrichtungen bald wieder zu einem verlässlichen Präsensbetrieb zurückkehren können.
Mit freundlichen Grüßen
Jessika Pfeiffer
Kirchenverwaltungsamtsrätin
Personal- und Kindergartenbetriebsverwaltung
Stand: 7. Januar 2021
Regelung zur Information der Eltern beim Auftreten eines Corona-Falles in der Kita
28. Oktober 2020
Das Infektionsgeschehen im Land nimmt zu und die Fälle von positiv auf das SARS Virus getesteten Eltern bzw. Kindern kommen nun auch häufiger bei uns in den Kindertageseinrichtungen an.
Dazu möchten wir Sie über folgende Regelung informieren:
Wenn wir von Ihnen als Eltern die Information erhalten, dass Sie bzw. Ihr Kind positiv getestet wurden, dann übernimmt das zuständige Gesundheitsamt die Nachverfolgung der Infektionskette. Dem Gesundheitsamt obliegt es ebenfalls, die jeweiligen Personen zu informieren. Als Träger bzw. Kindertageseinrichtung dürfen wir, u.A. auch aus Datenschutzgründen, keine Information dazu an die Elternschaft geben.
Weiterhin sind wir als Träger bzw. Kindertageseinrichtung an die Anweisungen des Gesundheitsamtes zum weiteren Vorgehen gebunden. Das Gesundheitsamt entscheidet, wie im jeweiligen Falle vorzugehen ist und informiert uns entsprechend.
Es liegt daher nicht in unserer Absicht, Sie bewusst nicht bzw. schlecht zu informieren oder gar Sachverhalte zu vertuschen, wenn Sie keine Information von uns erhalten, dass ein Elternteil bzw. ein Kind der Einrichtung positiv auf SARS getestet wurde.
Wir bitten Sie darum weiter um Ihr Vertrauen und um Verständnis für diese Regelung.
Vielen Dank, dass Sie auch künftig durch ein verantwortungsbewusstes, besonnenes Verhalten nicht nur Ihr Kind, sondern auch die anderen Kinder und unsere Mitarbeitenden schützen.
Gruppenübergreifendes Arbeiten im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen
28. Oktober 2020
Das Kultusministerium informiert auf seiner Homepage darüber, dass laut § 5 der geltenden Corona Verordnung Kita die gemeinsamen Schutzhinweise des KVJS, der Unfallkasse Baden-Württemberg und des Landesgesundheitsamtes für die Betreuung in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen während der Coronapandemie in ihrer jeweils gültigen Fassung umzusetzen sind.
Diese gelten in der aktuellen Fassung auch nach Ausrufung der Pandemiestufe 3.
Damit ist ein gruppenübergreifendes Arbeiten von zwei Stammgruppen weiterhin möglich.
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Informationen der vergangenen Wochen
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add Schließung der Kindertageseinrichtungen ab 16.12.2020
Liebe Eltern und Personensorgeberechtigten,
die Schulen und Kitas in BW werden vorzeitig am 16.12.2020 bis 10.01.2021 geschlossen.
Für Kindergarten Kinder, deren Eltern an ihrem Arbeitsplatz unabkömmlich sind, wird es eine Notbetreuung geben, die vom Träger/den Einrichtungen zu organisieren ist.
Die Kinder sollen in dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. Die Schließung erfolgt bundesweit.
Für Kita Kinder wird es im Zeitraum 16.12.2020 bis 10.01.2021 (außer an den schon geplanten Schließtagen) eine Notbetreuung geben.
Einen Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office -Arbeitsplätze gleichermaßen. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung.
Das Kultusministerium wird uns kurzfristig weitere Orientierungshilfen zur Umsetzung der Notbetreuung zur Verfügung stellen.
Der Betreuungsbedarf wird jeweils von den Einrichtungsleitungen abgefragt. Es gelten weiterhin für alle Kinder, die bereits bekannt gegebenen Schließungstage über Weihnachten und Neujahr.
Wir können derzeit keine Aussage darüber machen, wie es sich mit den Elternbeiträgen während der erneuten Schließung verhält. Dieses Thema wird mit den kommunalen Trägern im Januar 2021 beraten.Stand: 14.12.2020
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add Informationen zur Schließung der Kindertageseinrichtungen ab 16.12.2020
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add Ausrufung Pandemiestufe 3- Auswirkungen auf den Kitabereich
19. Oktober 2020
Nach den Beschlüssen der Landesregierung vom Samstag, 17.10.2020 gilt ab Montag, 19.10.2020, in Baden-Württemberg die Pandemiestufe 3.
Für Kitas hat diese Stufe zur Folge, dass in Einrichtungen, in denen aufgrund der Corona VO vom 29. Juni 2020 ein gruppenübergreifendes Arbeiten möglich war, die Kinder nun wieder in festen Gruppen betreut werden müssen, die keinen Kontakt miteinander haben dürfen (strenges Kohortenprinzip, kein gruppenübergreifendes Arbeiten möglich).
(Landeskonzept zum Umgang mit einer zweiten SARS-CoV-2-Infektionswelle: Matrix Lebensbereiche gemäß den Pandemiestufen)Unsere Einrichtungen sind verpflichtet, diese Auflage umzusetzen und wir bitten dazu um Ihr Verständnis.
Unser aller Ziel ist es, eine flächendeckende Schließung der Einrichtungen zu vermeiden.
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add Neue Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung
19. Oktober 2020
Die Landesregierung hat die Corona VO "Einreise-Quarantäne und Testung" mit Wirkung zum 17. Oktober aktualisiert:
Alle nach Baden-Württemberg Einreisende aus Risikogebieten
- müssen sich nun immer unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft begeben
- und sich dort für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig absondern
- ist es während diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören.
Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind.
Für die Zeit der Absonderung unterliegen diese Personen der Beobachtung durch die zuständige Behörde.
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add Informationen für Eltern – Reiserückkehrer aus Risikogebieten
25. August 2020
Liebe Eltern,
aus aktuellem Anlass möchten wir uns mit folgender Bitte an Sie wenden:
Die aktuellen Regelungen für Reiserückkehrer sehen vor, dass Rückkehrende aus Risikogebieten ein negatives Testergebnis auf Covid-19 vorlegen müssen. Dieser Nachweis ist aber nur eine Momentaufnahme.
Um sicher zu gehen, dass während der Inkubationszeit keine weiteren Personen (Kinder und Beschäftigte) infiziert werden, wäre eine zweite Testung Ihres Kindes nach 5-7 Tagen sinnvoll. Dieses Vorgehen wird vom Sozialministerium empfohlen, ist aber momentan nicht zwingend vorgeschrieben.
Um das Infektionsrisiko für Kinder und Beschäftigte zu minimieren, bitten wir Sie - sofern es Ihnen möglich ist - im Anschluss an den negativen Test nach Ihrem Urlaubsaufenthalt in einem Risikogebiet Ihr Kind eine weitere Woche zu Hause zu betreuen.
Mit Ihrem umsichtigen Verhalten unterstützen Sie uns dabei, dass unsere Kindertageseinrichtungen auch weiterhin geöffnet bleiben.
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add Informationen für Eltern – Reiserückkehrer aus Risikogebieten
25. August 2020
Liebe Eltern,
aus aktuellem Anlass möchten wir uns mit folgender Bitte an Sie wenden:
Die aktuellen Regelungen für Reiserückkehrer sehen vor, dass Rückkehrende aus Risikogebieten ein negatives Testergebnis auf Covid-19 vorlegen müssen. Dieser Nachweis ist aber nur eine Momentaufnahme.
Um sicher zu gehen, dass während der Inkubationszeit keine weiteren Personen (Kinder und Beschäftigte) infiziert werden, wäre eine zweite Testung Ihres Kindes nach 5-7 Tagen sinnvoll. Dieses Vorgehen wird vom Sozialministerium empfohlen, ist aber momentan nicht zwingend vorgeschrieben.
Um das Infektionsrisiko für Kinder und Beschäftigte zu minimieren, bitten wir Sie - sofern es Ihnen möglich ist - im Anschluss an den negativen Test nach Ihrem Urlaubsaufenthalt in einem Risikogebiet Ihr Kind eine weitere Woche zu Hause zu betreuen.
Mit Ihrem umsichtigen Verhalten unterstützen Sie uns dabei, dass unsere Kindertageseinrichtungen auch weiterhin geöffnet bleiben.
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add Anpassung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2020/2021
17. August 2020
Die Vertreter des Gemeindetages, Städtetages und der Kirchen in Baden-Württemberg haben sich in enger Abstimmung in den letzten Wochen sehr intensiv mit der Frage befasst, in welcher Weise eine Fortschreibung der gemeinsamen Empfehlung zur Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2020/2021 erfolgen kann.
Angesichts der zwischenzeitlich sehr weitreichenden Einschränkungen für den Betrieb der Kindertageseinrichtungen ist eine Einigung, für die Grundsatzempfehlung an die Kommunen, erst Anfang Juli 2020 erfolgt.
Bei der Festsetzung der Elternbeiträge orientieren wir uns ausdrücklich an den Regelungen und Festlegungen der Kommunen.
Die Kommunen (Stadt Leonberg und Stadt Renningen) haben darüber vor der Sommerpause nicht mehr beraten können und daher keinen Beschluss über die Anpassung der Elternbeiträge herbeiführen können.
Die Elternbeiträge werden daher nicht zum Beginn des neuen Kindergartenjahres (1. September 2020) angepasst. Die Anpassung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im Laufe des Kindergartenjahres.
Über die Höhe der Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2020/2021 werden wir sie in gewohnter Form wieder über einen gesonderten Elternbrief informieren.
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add Regelungen zum Umgang mit Krankheits- u. Erkältungssymptomen bei Kindern
6. August 2020
Liebe Eltern,
das Sozialministerium und das Landesgesundheitsamt haben letzte Woche Empfehlungen für den Umgang von Kindern und Jugendlichen mit Erkältungssymptomen herausgegeben. Damit liegen uns nun einheitliche Regelungen zum Umgang mit Krankheits- u. Erkältungssymptomen bei Kindern vor, die wir Ihnen hiermit gerne weitergeben:
1. Kinder die eindeutig krank sind, dürfen nicht in der Kindertageseinrichtung betreut werden. Diese Regelung fußt auf dem Infektionsschutzgesetz und galt auch schon vor der Corona-Pandemie.
2. Ein Besuchsverbot für die Kindertageseinrichtung gilt außerdem, wenn mindestens eines der relevanten, für COVID-19 typischen Symptome auftritt:
- Fieber (ab 38,0°C). Bitte achten Sie dabei auf eine korrekte Durchführung der Temperaturmessung.
- Trockener Husten, d.h. ohne Auswurf (nicht durch chronische Erkrankung verursacht wie z.B. Asthma). Ein leichter oder gelegentlicher Husten bzw. ein gelegentliches Halskratzen führt hier jedoch nicht generell zu einem Betreuungsverbot.
- Störung des Geruchs- oder Geschmacksinns (nicht als Begleiterscheinung eines Schnupfens).
Dabei gilt: Alle Symptome müssen akut auftreten. Symptome einer chronischen Erkrankung sind nicht relevant. Ggf. kann hier die Kindertageseinrichtung ein ärztl. Attest über eine vorliegende chronische Erkrankung verlangen.
3. Ein Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen ist ausdrücklich kein Ausschlussgrund. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang jedoch Punkt 1: Leidet das Kind an einem infektiösen Schnupfen („grüne Rotznase“) und ist allgemein geschwächt, dann darf das Kind die Kindertageseinrichtung nicht besuchen.
4. Die Eltern entscheiden je nach Befinden des Kindes, ob Kontakt zum Hausarzt bzw. Kinderarzt aufgenommen wird. Die Testindikation stellt der behandelnde Arzt. Bitte informieren Sie die Kindertageseinrichtung, wenn ein Test vorgenommen wird und teilen Sie dieser ebenfalls das Ergebnis mit.
5. Sollten Sie keinen Arzt aufsuchen bzw. der Arzt keinen Test vornehmen, muss Ihr Kind in jedem Fall mindestens 1 Tag fieberfrei (= 1 ganzer Tag) und in einem guten Allgemeinzustand sein, bevor es wieder in die Kindertageseinrichtung kommen kann.
6. Gesunde Geschwisterkinder, die keinen Quarantäneauflagen durch das Gesundheitsamt unterliegen, dürfen die Kindertageseinrichtung besuchen.
7. Zur Wiederzulassung in die Kindertageseinrichtung ist kein ärztliches Attest/kein negativer Testnachweis erforderlich. Im Zweifelsfall ist die Kindertageseinrichtung jedoch berechtigt, eine schriftliche Bestätigung durch die Eltern zu verlangen.
Um eine mögliche Ausbreitung des Corona Virus weiterhin zu verhindern bitten wir Sie alle um Ihre Mithilfe, indem Sie in den kommenden Monaten bei Ihren Kindern ganz genau hinschauen, wenn bei diesen Erkältungssymptome auftreten. Die kommende Herbst- u. Winterzeit mit den jährlich wiederkehrenden Erkältungswellen stellt uns dieses Jahr vor besondere Herausforderungen. In unseren Kindertageseinrichtungen sind die Mitarbeitenden in engem Kontakt mit Ihren Kindern: Sie spenden Trost; putzen unzählige Schnupfnäschen; wickeln jüngere Kinder; geben Geborgenheit und Zuspruch; schlichten Konfliktsituationen und können zwangsläufig während der pädagogischen Arbeit keinen Mindestabstand zu Ihren Kindern einhalten.
Bitte helfen Sie mit und schützen Sie durch ein verantwortungsbewusstes, besonnenes Verhalten nicht nur Ihr Kind, sondern auch die anderen Kinder und unsere Mitarbeitenden. Wir sind sehr froh, dass wir den Betrieb in unseren Kindertageseinrichtungen nach dem langen Shut-Down wieder aufnehmen konnten. Um Ihre Kinder gut zu betreuen, ist ausreichend gesundes Personal notwendig. Dieses kann aber gerade dieses Jahr schnell wegbrechen, da auch für die Mitarbeitenden, die sonst noch „mit dem Kopf unter dem Arm“ zur Arbeit kommen, dieses Jahr strengere Vorgaben gelten, die wir als Träger einhalten müssen.
Sollten Sie aus einem Risikogebiet zurückkehren, sind Sie aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen dazu verpflichtet, unverzüglich Kontakt mit dem Ordnungsamt bzw. Gesundheitsamt aufzunehmen. Für Ihr Kind besteht Betreuungsverbot, bis entsprechende Regelungen durch das Ordnungsamt/Gesundheitsamt ergangen sind. Wir gehen davon aus, dass Sie uns ebenfalls wahrheitsgemäß in Kenntnis setzen, sollten Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei Ihrer Rückkehr aus dem Urlaub die Gesundheitsbestätigung erneut ausgefüllt in der Kindertageseinrichtung abgeben. Sie finden diese zum Download auf der Homepage Ihrer Kindertageseinrichtung. Laut geltender Corona Verordnung dürfen Kinder ohne Vorlage dieser Bestätigung nicht in der Kita betreut werden!
Wir wünschen allen Familien eine gesunde, erholsame Sommer- und Ferienzeit.
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add Elterninformation zum Aufenthalt in Risikogebieten
Sehr geehrte Eltern,
durch eine Zunahme des Reiseverkehrs in der Sommer- und Urlaubszeit steigt automatisch das Infektionsrisiko an. Denn das Virus lässt sich nicht durch Ländergrenzen aufhalten. Wir sind weiterhin alle gefordert, auch weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln konsequent einzuhalten und die Infektionszahlen so gering wie möglich zu halten.
Das Land Baden-Württemberg hat hierzu folgende Regelung getroffen:
Wer aus einem anderen Staat nach Baden-Württemberg einreist, muss künftig nicht mehr grundsätzlich in Quarantäne. Entscheidend ist dabei der Aufenthalt in einem auf Basis des Robert-Koch-Instituts ausgewiesenen Risikogebietes. Eine regelmäßig aktualisierte Liste der Risikogebiete finden Sie auf der Website des Sozialministeriums.Reisende, die aus einem vom RKI als Risikogebiet ausgewiesenen Staat zurückkehren, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in Quarantäne in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern. Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Betroffene müssen darüber hinaus direkt nach ihrer Rückkehr Kontakt mit der Ortspolizeibehörde (Ordnungsamt oder Gesundheitsamt) aufnehmen. Bei einem Verstoß gegen die Quarantäne-Auflagen drohen nach dem Infektionsschutzgesetz Bußgelder.
Bitte informieren Sie sich darüber hinaus unbedingt vor Antritt einer Reise über die Situation vor Ort. Informationen zur Corona Verordnung Einreisequarantäne sowie zu den Bußgeldbestimmungen finden Sie auf der Website des Sozialministeriums.
Bitte unterstützen Sie uns und unsere Kindertageseinrichtungen und halten Sie sich an die vom Land Baden-Württemberg vorgegebenen Regelungen zum Aufenthalt in den Risikogebieten.
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add Elterninformation zum Kitabetrieb ab dem 29. Juni 2020
Ab dem 29. Juni können wir endlich wieder allen Kindern einen verlässlichen Kita-Alltag ermöglichen.
Eine Elterninformation zur Gestaltung des Kita-Betriebs finden Sie hier -
add Elterninformation zur Öffnung der Kindertageseinrichtungen unter Pandemiebedingungen ab dem 29. Juni 2020
Ab dem 29. Juni werden die Evang. Kindertageseinrichtungen wieder vollständig für eine Rückkehr zu einem Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen geöffnet. Die bisherige Notbetreuung entfällt damit, Neuaufnahmen und Eingewöhnungen können wieder geplant werden.
Grundlage für diese Entscheidung der Landesregierung sind die Erkenntnisse nationaler und internationaler Studien, die eine umfassende Öffnung der Kindertageseinrichtungen auch medizinisch vertretbar machen. Danach haben Kinder unter 10 Jahren einen sehr viel geringeren Anteil am Pandemiegeschehen als ursprünglich angenommen.
Oberste Priorität hat weiterhin der Schutz der Gesundheit. Für jede Einrichtung wird daher ein Hygienekonzept erstellt und umgesetzt. Weiterhin erfordert das Gelingen der Öffnung der Kindertageseinrichtungen zwingend die Solidarität, Achtsamkeit und aktive Mitwirkung aller Beteiligten.
Für den Kindergartenbetrieb ist es wichtig, dass ausschließlich gesunde Kinder betreut werden. Dafür werden wir von Ihnen eine entsprechende schriftliche Erklärung vor dem 29.06.2020 anfordern. Sie finden diese Erklärung zum Download auf den Seiten der Kindertageseinrichtungen.
Das Personal wird nicht in allen Einrichtungen vollumfänglich zur Verfügung stehen, da einzelne Beschäftigte aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe nicht im Präsenzdienst vor Ort einsetzbar sind. Die Personalengpässe versuchen wir mit zusätzlichem Personal zu kompensieren.
Zu den Elternbeiträgen konnten wir uns mit der Stadt Leonberg auf folgende Regelungen verständigen:
- Für den Monat April 2020 werden keine Elternbeiträge erhoben.
- Für den Monat Mai 2020 werden keine Elternbeiträge erhoben für die Kinder, die keine Betreuung in Anspruch genommen haben.
Für Kinder, die eine Betreuung im Rahmen der Notbetreuung / erweiterten Notbetreuung in Anspruch genommen haben, wird ab 1. Mai 2020 ein Beitrag in Höhe von 50% des ursprünglich mit uns geschlossenen Betreuungsvertrages erhoben. - Für den Monat Juni 2020 erfolgt eine durchschnittliche Tagesabrechnung. Die genauen Angaben entnehmen Sie bitte dem Elternbrief, welcher jeder Familie zugeht.
- Für den Monat Juli 2020, mit der Rückkehr in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen, werden die Elternbeiträge in Höhe des ursprünglich mit uns geschlossenen Betreuungsvertrages erhoben.
Wir hoffen sehr, dass wir mit dieser Abrechnungsform ein für alle Eltern gerechtes und einrichtungsspezifisches Abrechnungsmodell gefunden haben. Die Abrechnung der Notbetreuung, der erweiterten Notbetreuung und der Betreuung im rollierenden System werden wir im Juli 2020 per gesondertem Beitragsbescheid vornehmen.
Wir bedanken uns ausdrücklich für die konstruktiven Hinweise und Vorschläge aus der Elternschaft, sowie für Ihre Geduld und Ihr Verständnis, dass uns die gesetzlichen Regelungen in vielen Bereichen Grenzen aufgezeigt haben.
Wir wünschen Ihnen und allen Kindern eine gute Rückkehr in die Kindertageseinrichtung. -
add Kindertageseinrichtungen bis zum 30. Juni geschlossen
10. Juni 2020
Die Landesregierung hat mit Beschluss vom 9. Juni ihre ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert.
Für die Kindertageseinrichtungen gilt, dass bis zum Ablauf des 30.06.2020 der Betrieb untersagt ist, soweit nicht nach Maßgaben der Absätze 2 bis 7 in §1a CoronaVO die Wiederaufnahme des Betriebs gestattet ist.
Der Betrieb der Kindertageseinrichtungen ist gestattet für Kinder,
- die zur Teilnahme an der erweiterten Notbetreuung berechtigt sind,
- mit einem vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder der Leitung der Einrichtung festgestellten besonderen Förderbedarf, oder
- die nicht zur Teilnahme berechtigt sind, sofern nach Aufnahme der dort genannten Kinder noch Aufnahmekapazitäten innerhalb der Höchstgruppengröße verbleiben.
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add Gebühren Kindertagesbetreuung, aktueller Stand Öffnung der Kindertageseinrichtungen
4. Juni 2020
Der Gemeinderat der Stadt Leonberg hat am 26. Mai die Regelung zu den Gebühren für die Kindertageseinrichtungen für die Monate ab März 2020 beschlossen.
Über diesen Beschluss sowie den aktuellen Stand der weiteren Öffnung der Kindertageseinrichtungen möchten wir Sie hiermit in Kürze informieren:
Gebühren Kindertageseinrichtungen
Monat April:
Da die Kindertageseinrichtungen geschlossen waren und aufgrund der strengen Vorgaben nur wenige Kinder in der Notbetreuung betreut wurden, werden für den Monat April keine Gebühren/Elternbeiträge erhoben.
Monat Mai:
Im Mai werden für Kinder, die keine Betreuung in Anspruch genommen haben, keine Gebühren/Elternbeiträge erhoben.
Für Kinder, die eine Betreuung im Rahmen der Notbetreuung/erweiterten Notbetreuung in Anspruch genommen haben, wird ab 1. Mai ein Beitrag in Höhe von 50% des ursprünglich geschlossenen Betreuungsvertrages festgelegt.
Für die Monate April und Mai wird den kirchlichen und freien Trägern der Ausfall der Kostenbeiträge der Eltern abzüglich der festgelegten Gebühren/Elternbeiträge auf Nachweis erstattet.
Monat Juni:
Hinsichtlich der Gebühren/Elternbeiträge für den Monat Juni findet in der kommenden Woche eine Abstimmung zwischen der Stadt Leonberg und den kirchlichen und freien Trägern statt.
Weitere Öffnung der Kindertageseinrichtungen
Über die am 26. Mai von der Landesregierung angekündigte vollständige Öffnung der Kindertageseinrichtungen bis Ende Juni, Anfang Juli liegen uns aktuell leider noch keine näheren Informationen des Kultusministeriums vor. Unabhängig davon bereiten wir uns darauf jedoch mit verschiedenen möglichen Konzepten darauf vor.
Über die Gebühren/Elternbeiträge für den Monat Juni wird ebenfalls erst eine Abstimmung mit der Stadt Leonberg erfolgen können, wenn klar ist, wie es mit dem Kitabetrieb nach dem 15. Juni weitergeht.
Sie haben weitere Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an:
Jessika Pfeiffer, Personal- u. Betriebsverwaltung
Mail an: j.pfeiffer(at)evk-leonberg.de
Telefon: 07152-9470 56Christa Juraske, Päd. Fachleitung
Mail an: c.juraske(at)evk-leonberg.de
Telefon: 07152- 947056 -
add Elterninformation zum reduzierten Regelbetrieb ab 25. Mai 2020
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add Gemeinsame Presseinformation der Stadt Leonberg sowie der kirchlichen Träger der Kinderbetreuung
20. Mai 2020
Kitabetreuung ab Montag - Oberbürgermeister Cohn: "Trotz Einschränkungen kann jedes Kind betreut werden"
Die jüngste Fassung der Corona-Verordnung ermöglicht, dass – neben den Kindern in der Notbetreuung – auch alle weiteren Kinder zumindest begrenzt in Kitas betreut werden dürfen. Der Betrieb ist bis zu einer maximalen Auslastung von 50 Prozent der vom Land genehmigten Betreuungsplätze erlaubt. Dies gilt auch für die Betreuung von Krippenkindern.„In konstruktiven und am Wohl der Kinder und Eltern orientierten Gesprächen haben wir uns eng mit den kirchlichen Trägern abgestimmt, dass wir unseren Eltern in Leonberg und den Teilorten ein nahezu einheitliches System anbieten können“, erklärt Oberbürgermeister Martin Georg Cohn und ergänzt: "Allen Beteiligten danke ich für das große Engagement. Gemeinsam haben wir - im Rahmen dessen, was uns das Land gestattet - eine für alle Eltern hoffentlich gute Lösung erarbeitet ."
Die reduzierte Regelbetreuung läuft ab kommenden Montag, den 25. Mai, in den städtischen und konfessionellen Kindertagesstätten an und findet rollierend statt. Das bedeutet, dass Kinder wechselweise an einzelnen Tagen betreut werden. Die Betreuungstage werden von den jeweiligen Einrichtungsleitungen vor Ort festgelegt und mit den Eltern abgestimmt. Zusätzlich findet wie bisher eine Notbetreuung statt.
„Uns war wichtig, dass wir, unter den vom Land vorgegeben Voraussetzungen, auch mehrere Tage hintereinander eine Betreuung für jedes einzelne Kind anbieten“, so Oberbürgermeister Martin Georg Cohn, Dekan Wolfgang Voegele und Pastoralreferent Jürgen Oettel in einer gemeinsamen Presseerklärung.
Die Landesvorgaben lassen in dieser Übergangszeit nur die Hälfte der genehmigten Kinder pro Gruppe zu. Vor dem Hintergrund, dass strenge Hygiene- und Abstandregeln einzuhalten sind, kann momentan etwa in der Zeit von 7.30 bis 13.30 Uhr eine Betreuung angeboten werden.
Zahlen:In Kitas in städtischer Trägerschaft werden insgesamt 980 Kinder betreut, in katholischer Trägerschaft sind es 321 Kinder und in evangelischer 571. Momentan sind in Leonberg 214 Kinder in der Notbetreuung, 110 in städtischen, 64 in evangelischen, 28 in katholischen und 12 in Einrichtungen in freier Trägerschaft. Dies entspricht etwa 11 Prozent aller derzeit zu betreuenden Kinder in Kitas.
Hintergrund:
Seit dem 17. März 2020 sind die Kindertageseinrichtungen geschlossen. Diese Schließung gilt aktuell laut der neuesten Fassung der Corona-Verordnung bis zum 15. Juni. Bisher konnten Kinder nur im Rahmen der Notbetreuung die Kitas besuchen. Die Notbetreuung war in erster Linie für Eltern, die einem systemrelevanten Beruf nachgehen oder eine Präsenzpflicht nachweisen können und von ihrem Arbeitgeber eine Unabkömmlichkeit bescheinigt bekommen. Die Eltern haben hierfür einen Antrag bei der Stadt auf einen Platz in der Notbetreuung stellen müssen. Entsprechende Formulare sind auf der städtischen Homepage unter www.leonberg.de eingestellt.
Hinweis:
Das nun erweiterte Angebot zur Kitabetreuung ist abhängig vom weiteren Infektionsgeschehen und vorbehaltlich neuerer Verordnungen ab 15.6.2020.
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add Schrittweise Ausweitung der Notbetreuung
15. Mai 2020
Das Kultusministerium hat in seiner Pressemitteilung vom 14.5.2020 bekanntgegeben, dass die Landesregierung nun einen rechtlichen Rahmen für die schrittweise Erweiterung der Notbetreuung in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebs der Kindertageseinrichtungen gesetzt hat.
Für die Planung und Organisation der für die Umsetzung notwendigen Schritte stimmen wir uns mit der Stadt Leonberg ab und gehen dabei von einer Woche notwendigem Vorlauf aus.
Grundsätzlich ist weiterhin die Kommune (d.h. Stadt Leonberg bzw. Stadt Renningen) für die Anmeldung in der Notbetreuung zuständig. Dzbgl. Fragen richten Sie daher bitte wie bisher an die Kommune.
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add Information zum aktuellen Stand der erweiterten Notbetreuung
14. Mai 2020
Liebe Eltern,
momentan bieten wir in allen unseren Einrichtungen eine erweiterte Notbetreuung an. Eine Information zum aktuellen Stand finden Sie hier.
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add Betrieb von Kindertageseinrichtungen eingeschränkt bis 15. Juni 2020
11. Mai 2020
Um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen, hat die Landesregierung seit Dienstag, den 17. März landesweit alle Schulen und Kindertageseinrichtungen geschlossen.
Mit der aktuellen Corona-Verordnung wurde die Schließung für Kitas, Schulkindergärten und Grundschulförderklassen bis zum 15. Juni verlängert.
Gleichzeitig wurde seit dem 27. April die Notbetreuung auf Kinder bis Klasse 7 erweitert. Auch Eltern mit Präsenzpflicht am Arbeitsplatz können nun Notbetreuung für ihre Kinder bis Klasse 7 beantragen. Alle Informationen und Anträge finden Sie hier.
Eltern der Kinder aus den Evang. Kindertageseinrichtungen Kronenstraße und Blumenstraße wenden sich bitte an die Stadt Renningen.
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add Kinderbetreuung, finanzielle Entlastung, Beratungsangebote
4. Mai 2020
Informationen für Familien zu diesen Themen hält die Bundesregierung für Sie bereit unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/familien-in-corona-zeit-1738334
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add Aussetzung Elternbeitrag Mai
29. April 2020
Der Einzug der Elternbeiträge für den Monat Mai 2020 wird ausgesetzt.
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add Erweiterung der Notbetreuung ab dem 27. April
24. April 2020
Um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen, hat die Landesregierung seit Dienstag, den 17. März landesweit alle Schulen und Kindertageseinrichtungen geschlossen.
Mit der aktuellen Corona-Verordnung wurde die Schließung für Kitas und Schulen (mit Ausnahme der Abschlussklassen) bis zum 3. Mai verlängert.
Gleichzeitig wird ab dem 27. April die Notbetreuung auf Kinder bis Klasse 7 erweitert. Auch Eltern mit Präsenzpflicht am Arbeitsplatz können nun Notbetreuung für ihre Kinder bis Klasse 7 beantragen. Alle Informationen und Anträge finden Sie hier.
Eltern der Kinder aus den Evang. Kindertageseinrichtungen Kronenstraße und Blumenstraße wenden sich bitte an die Stadt Renningen.
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add Aufrechterhaltung der Notbetreuung
20. April 2020
Gemäß den Vorgaben des Landes Baden-Württemberg öffnen die Schulen am 4. Mai für die Abschlussklassen dieses und des nächsten Jahres.
Die Kindertageseinrichtungen bleiben weiterhin geschlossen. Die Notbetreuung wird aufrechterhalten und ab dem 27. April ausgeweitet. Das Kultusministerium hat dazu entsprechende Regelungen erarbeitet. Sobald die Vorbereitungen zur Umsetzung dieser Regelungen abgeschlossen ist, erhalten Sie hierzu nähere Informationen.
Eine Notbetreuung bieten wir aktuell in den Einrichtungen
Regenbogen Kindergarten, Höfingen
Eric-Carle-Kinderhaus, Gebersheim
Ezach Kindergarten
Fröbel Kindergarten
Oberlin Haus
Wichern KindergartenFür die Kinder der Evang. Kindertageseinrichtungen Kronenstraße und Blumenstraße wird eine Notbetreuung durch die Stadt Renningen angeboten.
Die Landesregierung hat mit Datum 17. März 2020 (in der Fassung vom 17. April 2020) eine
Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO)
herausgegeben.
In diesem Schreiben wird der Anspruch auf Notbetreuung für Eltern unter §1 Abs. 4 wie folgt beschrieben:Notbetreuung wird für Kinder bereitgestellt,
"...sofern beide Erziehungsberechtigte oder die oder der Alleinerziehende in Bereichen der kritischen Infrastruktur im Sinne von Absatz 6 tätig und nicht abkömmlich sind. Alleinerziehenden gleichgestellt sind Erziehungsberechtigte dann, wenn die oder der weitere Erziehungsberechtigte aus schwerwiegenden Gründen an der Betreuung gehindert ist; die Entscheidung über die Zulassung einer solchen Ausnahme trifft unter Anlegung strenger Maßstäbe die Gemeinde, in der die Einrichtung ihren Sitz hat."
Kritische Infrastruktur im Sinne des Absatz 4 sind nach §1, Abs. 6 insbesondere
1.die in den §§ 2 bis 8 der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) bestimmten Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr,
2. die gesamte Infrastruktur zur medizinischen und pflegerischen Versorgung einschließlich der zur Aufrechterhaltung dieser Versorgung notwendigen Unterstützungsbereiche, der Altenpflege und der ambulanten Pflegedienste, auch soweit sie über die Bestimmung des Sektors Gesundheit in § 6 BSI-KritisV hinausgeht
2a. die ambulanten Einrichtungen und Dienste der Wohnungslosenhilfe, die Leistungen nach §§ 67 ff. des Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch erbringen, sowie gemeindepsychiatrische und sozialpsychiatrische Einrichtungen und Dienste, die einem Versorgungsvertrag unterliegen, und ambulante Einrichtungen und Dienste der Drogen- und Suchtberatungsstellen,
3. Regierung und Verwaltung, Parlament, Justizeinrichtungen, Justizvollzugs- und Abschiebungshaftvollzugseinrichtungen sowie notwendige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge (einschließlich der Einrichtungen gemäß § 36 Absatz 1 Nummer 4 IfSG), soweit Beschäftigte von ihrem Dienstherrn oder Arbeitgeber unabkömmlich gestellt werden,
4. Polizei und Feuerwehr (auch Freiwillige) sowie Notfall- /Rettungswesen einschließlich Katastrophenschutz sowie die Einheiten und Stellen der Bundeswehr, die mittelbar oder unmittelbar wegen der durch das Corona-Virus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie im Einsatz sind,
5. Rundfunk und Presse,
6. Beschäftigte der Betreiber bzw. Unternehmen für den ÖPNV und den Schienenpersonenverkehr sowie Beschäftigte der lokalen Busunternehmen, sofern sie im Linienverkehr eingesetzt werden,
7. die Straßenbetriebe und Straßenmeistereien sowie
8. das Bestattungswesen.
Ausgeschlossen von der Notbetreuung sind gemäß §1, Abs. 5 Kinder,
- die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
- die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.
Für alle Kinder, die sich nicht in der Notbetreuung befinden gilt § 1, Abs.8:
"Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, deren bisher besuchte Einrichtung einem Betriebsverbot unterliegt und für die nach den Absätzen 1 bis 7 keine Ausnahme vorgesehen ist, dürfen die betreffenden Einrichtungen nicht betreten. Die Personensorgeberechtigten haben für die Beachtung der Betretungsverbote zu sorgen".
Falls Sie als Eltern unserer Kindertageseinrichtungen zu dem o.g. Personenkreis gehören und Betreuungsbedarf für Ihr Kind/Ihre Kinder haben, dann melden Sie sich bitte per Mail bei der Leitung Ihrer jeweiligen Kindertageseinrichtung bzw. richten Ihre Anfrage an
c.juraske(at)evk-leonberg.de
Tel. 07152-947056 -
add Aussetzung Elternbeitrag April
26. März 2020
Der Einzug der Elternbeiträge für den Monat April 2020 wird ausgesetzt.
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add Wir begleiten Sie!
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Liebe Eltern,
die momentane Situation ist beispiellos, herausfordernd und an vielen Stellen auch verunsichernd: Dinge verändern sich schnell, Information folgt auf Information, zur Umsetzung von Maßnahmen ist Flexibilität gefordert. Gleichzeitig ist Besonnenheit notwendig.
Wir sind uns darüber bewusst, dass die Schließung der Kindertageseinrichtungen Ihnen als Familien zur Zeit besonders viel abverlangt. Die Mitarbeitenden in unseren Kindertageseinrichtungen möchten Sie dabei in den kommenden Wochen weiterhin gerne begleiten und unterstützen und Ihnen für Fragen und Anliegen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Wenden Sie sich daher also gerne bei Gesprächsbedarf, bei pädagogischen Fragen oder auf der Suche nach sinnvollen Beschäftigungsmöglichkeiten für Kinder an Ihre Kita. Das Team dort hat ein offenes Ohr für Sie!
Zur Umsetzung hat jede Einrichtung eine Regelung getroffen. Sie finden diese auf der Seite Ihrer Einrichtung. Für die beiden evangelischen Kindertageseinrichtungen in Renningen gilt:
Schreiben Sie eine Mail an
ev.kiga-blumenstrasse(at)t-online.de oder
kiga.kronen(at)t-online.deDie betreffende Einrichtung nimmt dann Kontakt zu Ihnen auf.
Wir freuen uns, wenn Ihnen dieses Angebot hilfreich ist. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Einrichtungen sich auf eine pädagogische Begleitung beschränken. Organisatorische Fragen zur Schließung der Einrichtung usw. richten Sie bitte an diese Adresse.
Bleiben Sie behütet,
Christa Juraske,
Pädagogische Fachleitung,
Qualitätsmanagementbeauftragte.
Wir freuen uns über Ihr Interesse und möchten Sie auf den nachfolgenden Seiten gerne näher über die Arbeit unserer Kindertageseinrichtungen informieren.
Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Leonberg unterhält 32 Gruppen in zehn Einrichtungen in Leonberg, den Stadtteilen Gebersheim, Höfingen und Heuweg/Silberberg sowie in Renningen. Die Betreuungsformen reichen dabei von der Kinderkrippe über Kindergarten bis zur Ganztagesbetreuung.
Aufgabe der Evangelischen Kindertageseinrichtungen ist die Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder mit dem Ziel der Förderung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Zum fachlichen Standard gehört die konsequente Umsetzung des Orientierungsplanes für Bildung und Erziehung für die baden-württembergischen Kindergärten sowie des Qualitätsmanagements der Evang. Kindertageseinrichtungen Leonberg als Arbeitsgrundlage.
In unseren Einrichtungen arbeiten qualifizierte, engagierte Fachkräfte, die sich kontinuierlich fortbilden.
Unsere Kindertageseinrichtungen sehen wir als Orte für Kinder und Familien. Sie stehen allen Familien offen, unabhängig von Religion, Kultur, Sprache oder Herkunft. Kinder mit Behinderungen gehören für uns selbstverständlich dazu. Jede unserer Einrichtungen ist ein Ort gelebter Vielfalt. Kinder erleben die Vielfalt von Kulturen, Religionen und individuellen Besonderheiten als einen selbstverständlichen Teil ihrer Lebenswelt. In unseren Evangelischen Kindertageseinrichtungen wird dieser Vielfalt Raum gegeben, um sie als Bereicherung zu entdecken und anzunehmen. Kinder lernen: Es ist normal, verschieden zu sein.
Unser Profil ist eindeutig evangelisch, eine christliche Grundhaltung bestimmt das Erziehungs- und Bildungsverständnis der pädagogischen Fachkräfte. Jedes Kind wird in seiner Einzigartigkeit als Gottes wertvolles Geschöpf und Ebenbild bedingungslos angenommen. Christliche Werte wie Nächstenliebe und Solidarität, gegenseitige Hilfe und Dankbarkeit werden nicht nur vermittelt, sie sind im täglichen Miteinander erfahrbar. Wichtig dabei ist uns ein vertrauensvoller, wertschätzender Umgang von Groß und Klein.
Als Evangelische Kindertageseinrichtungen sind wir aufmerksam für die religiösen Fragen der Kinder. Kinder werden ermutigt, Fragen nach Gott und ihrer Welt zu stellen und sich gemeinsam mit den Fachkräften darüber auszutauschen, zu philosophieren. Kinder erfahren hier von biblischen Geschichten, feiern gemeinsam Feste und Feiertage im Laufe des Kirchenjahres, erleben christliche Rituale wie das gemeinsame Tischgebet und haben freien Zugang zu religionspädagogischem Material wie Bücher und Figuren.

Wir sehen unsere Evangelischen Kindertageseinrichtungen als wichtige Lebens- und Lernorte für Kinder und als Ergänzung zur Erziehungs- und Bildungsarbeit der Eltern. Auf eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern legen wir dabei großen Wert.
Sie möchten uns als zukünftige Kindergarteneltern näher kennen lernen oder einfach so mal durch unsere Seiten spazieren? Dann wünschen wir Ihnen nun viel Freude beim Entdecken unserer Einrichtungen.
Haben Sie Fragen zu unserer Arbeit oder den Einrichtungen? Dann wenden Sie sich gerne an
Christa Juraske
Päd. Fachleitung für die Kindertageseinrichtungen
der Evang. Gesamtkirchengemeinde Leonberg
Tel. 07152-94 70 56
c.juraske(at)evk-leonberg(punkt)de
oder an die jeweiligen Einrichtungen unter den angegebenen Kontaktadressen.
Für allgemeine Anfragen an den Träger wenden Sie sich bitte an
Jessika Pfeiffer
Personal-u. Kindergartenbetriebsverwaltung
Eltinger Str. 23
71229 Leonberg
Tel.: 07152-947010
j.pfeiffer(at)evk-leonberg(punkt)de
oder an das Sekretariat der Evang. Gesamtkirchenpflege:
Frau Schüler
Eltinger Str. 23
71229 Leonberg
Tel.: 07152-947010
h.schueler(at)evk-leonberg(punkt)de